Landesverband Baden im DCC
1. Vorsitzende: Michaela Martin
Allgemeines vom Caravanreferent

 

 

 

B 96 Schulung ab 2013

Ab 2013 wird es für Inhaber des B-Führerscheins einfacher, Pkw-Anhänger-Kombinationen von 3,5 bis 4,25 t zu fahren. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer Fahrschulung.

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Besondere Kennzeichnung von Gespannen in Spanien

Das spanische Recht sieht vor, dass Gespanne, also auch PKW mit Wohnanhänger, die mehr als 12m lang sind, hinten mit Heckmarkierungstafeln gekennzeichnet sein müssen.

Diese sollen den nachfolgenden Verkehr vor einem beabsichtigten Überholvorgang auf einen längeren Überholweg hinweisen.

Die Tafeln sind gelb mit einem roten Rand, reflektierend und basieren auf der ECE Regelung Nr. 70. Es können eine Tafel mit den Maßen 1130 – 2300 mm x 200 mm oder zwei Tafeln mit den Maßen 565 mm x 200 mm angebracht sein. Die Tafeln sind im Kfz Handel, vorrangig im Nutzfahrzeugbereich, erhältlich.

In Deutschland sind diese Heckmarkierungstafeln zwar nicht vorgeschrieben, können nach europäischem Recht aber am Fahrzeug sein und brauchen nicht erst an der spanischen Grenze angebracht werden. Grundlage sind dafür die Richtlinien 70/156 EWG und 76/756 EWG in Verbindung mit der ECE Regelung Nr. 48. In letztgenannter wird zu den hinteren dreieckigen Rückstrahlern darauf verwiesen, dass zusätzliche rückstrahlende Einrichtungen und Materialien zulässig sind, wenn sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen nicht beeinträchtigen.

46 | 2012 30.03.12

Neue Regeln für DEKRA, TÜV und Co.

Der Bundesrat hat heute den neuen Vorschriften über die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen unter Auflagen zugestimmt. Diese betreffen hauptsächlich technische Detailregelungen und Änderungen der

Bußgeldkatalogverordnung. Daneben will der Bundesrat unzulässige Mehrfachgenehmigungen für Fahrzeuge

verhindern, die zu möglichen "Doppelidentitäten" führen können.

Im Rahmen einer begleitenden Entschließung bitten die Länder die Bundesregierung, das Problem der korrekten Einhaltung der Zeitabstände zwischen den technischen Untersuchungen auch an die Europäische Union heranzutragen. Es handele sich hierbei um eine Frage von EU6weiter Bedeutung, da der nachlässige Umgang mit diesen Fristen zu Lasten der Verkehrssicherheit gehe.

Mit der Verordnung passt die Bundesregierung die Vorschriften über die regelmäßige technische Überwachung von Fahrzeugen durch TÜV, DEKRA und Co. an die fortentwickelte Fahrzeug6 und Prüftechnik an. Dies soll Effizienz und Qualität der Untersuchungen steigern. Durch die Änderungen entfällt zukünftig auch die sogenannte Rückdatierung.

Fahrzeuge, die mehr als zwei Monate verspätet zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden, erhalten wieder die volle Frist. Als Folge der dann durchzuführenden "vertieften Untersuchung" ist allerdings eine um 20 Prozent erhöhte Gebühr zu entrichten.

Die Änderungen dienen auch dem Aufbau einer Fahrleistungsstatistik, für die die ohnehin bei Hauptuntersuchungen festzustellenden Daten zu nutzen sind.

Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Drucksache 843/11 (Beschluss)

1616 Zeichen

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Bundesrat 46 | 2012 Seite 1 von 1

http://www.bundesrat.de/cln_235/nn_1888074/DE/presse/pm/2012/046-2012.html?__... 30.03.2012

 

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